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Alles Wissenswerte zur Grabauflösung und Einebnung

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Redaktion

Verfasst von Redaktion

24. November 2021Lesezeit: 5 Minuten

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Inhaltsverzeichnis

Ein Grab ist der wichtigste Erinnerungsort für die Hinterbliebenen. Was man jedoch bedenken sollte: Nach Ablauf der Ruhezeit läuft ebenso das Nutzungsrecht für eine Grabstätte aus. Wird diese nicht verlängert, kommt es zur Grabauflösung.

Auflösung eines Grabes - das Wichtigste im Überblick

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle endet in den folgenden Fällen:

  • Nach Ablauf der Zeitdauer, für welche das Benützungsrecht bezahlt wurde (In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung bei Ablauf des Nützungsrechts!). Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.
  • Aberkennung des Benützungsrechtes, falls die Grabstelle trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer festgesetzten Frist in einen baulich und gärtnerisch ordnungsgemäßen Zustand gebracht wurde
  • Nach Ablauf der Mindestruhezeit von meist 10 Jahren kann ein Grab aufgelöst werden bzw. eine Umbettung des Verstorbenen in ein anderes Grab erfolgen. Genauere Informationen zum Thema Umbettung eines Grabes und den Kosten finden Sie in unserem Ratgeber.
  • Die Kosten einer Grabauflösung sind von den Hinterbliebenen zu zahlen. Sie unterscheiden sich je nach Friedhof und können zwischen 150 und 500€ liegen.
  • Ein Grab kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die das Grab pflegen.

Alles Wichtige rund ums Grab

Was ist eine Grabauflösung?

Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lassen die Angehörigen ihr Nutzungsrecht erneuern oder das Grab wird aufgelöst. Bei einer Grabauflösung wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.

Ruhefristen für Gräber im Überblick

Ruhezeit oder Ruhefrist bezeichnet den Zeitraum, in welchem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf.

  • Die übliche Ruhezeit für Urnengräber beträgt zwischen 10 und 20 Jahren.
  • Erdgräber haben meist eine Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahren.
  • Die Ruhefrist ist vorgeschrieben, damit sich der Sarg oder die Urne mit den sterblichen Überresten zersetzen kann.
  • Wie lange dies dauert, hängt von der Beschaffenheit des Bodens ab - lehmige Böden haben eine Ruhezeit von bis zu 40 Jahren.

Das Nutzungsrecht verlängern

  • Bei einem Wahlgrab kann das Nutzungsrecht beliebig oft verlängert werden. Zusätzlich verlängert sich bei jeder Beisetzung das Nutzungsrecht um die volle Dauer der Ruhezeit.
  • Reihengräber können nicht verlängert werden - nach Ablauf der Nutzungszeit erlischt das Nutzungsrecht.

Wenn Sie individuelle Fragen zur Grabauflösung haben, beraten wir Sie gern jederzeit telefonisch oder sind per Mail für Sie erreichbar.

Wer bezahlt eine Grabauflösung?

Die Kosten einer Grabauflösung sind von den Hinterbliebenen zu tragen. Sie unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof und hängen von der Größe der Grabstätte und dem Aufwand ab, welche die Grabauflösung verursacht. Wenn auch noch den Grabschmuck oder sogar der Grabstein zu entfernen sind, entstehen zusätzliche Kosten. Meist liegen die Kosten einer Grabauflösung zwischen 150 und 500€.

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Verlängerung des Grabnutzungsrechts

Für gewöhnlich wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der jeweils zuständigen Friedhofsverwaltung.

Meist wird kurz vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die bzw. der Benützungsberechtigte wird per Post darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

Ganz wichtig - In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten sind elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft, und können dieses auch online verlängern.

Voraussetzung, Fristen und Ablauf für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts

Es braucht dazu lediglich ein bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes und die rechtliche Befugnis, über Verlängerung bzw. Auflösung des Grabes zu entscheiden, was in der Regel auf die Angehörigen zutrifft.

Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Zuständig für eine Verlängerung sind die Friedhofsverwaltung des Gemeindeamtes oder die Friedhofsverwaltung der jeweiligen anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft.

Es lohnt sich, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen. Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

Kosten für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts

Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30€

Für die Grabverlängerung:

  • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 bis 363,36€
  • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10€

In Wien sollten Sie mit höheren Kosten rechnen. Die Gesamtkosten sind je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich.

Ruherecht

Jedem beigesetzten Toten beziehungsweise seiner Asche ist ein Ruhefrist in seinem Grab, die sogenannte Mindestliegefrist, zu gewähren. Die Dauer ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgelegt und beträgt in der Regel mindestens zehn Jahre ab dem Bestattungstag. Innerhalb dieser Zeit darf die Grabstätte nicht neu belegt werden.

Rechte und Pflichten als Grab-Benützungsberechtigte

Mit dem Erwerb einer Grabstelle erhalten Sie folgende Rechte:

Als Benützungsberechtigte:r sind Sie verpflichtet, die Grabstelle zu pflegen. Sie sind verantwortlich für den dauernden ordnungsgemäßen baulichen und gärtnerischen Zustand der gesamten Grabfläche. Wie man am besten für die Gestaltung eines Grabes sorgt, erfahren Sie in unserem diesbezüglichen Artikel. Oder falls Sie mehr über die verschiedenen Bedeutungen der Blumen in der Trauerfloristik erfahren möchten - hier werden Sie fündig!

Graberde ist häufig dunkler als herkömmliche Erde

Ein Grab auflassen

Mit einem aufgemalten Kreuz werden verwaiste Gräber zum Abbruch freigegeben. In Wien etwa laufen jährlich 5.500 Gräber aus, weil es keine Nachfahren gibt, sich niemand kümmert, haftet oder zahlt. Bis ein Abbruchverfahren eingeleitet wird, dauert es meist mehrere Jahre.

Man muss keine Angst haben, dass ein bestehendes Grab aufgelöst wird, wenn man schlicht vergisst, einzuzahlen. Bevor das Nutzungsrecht abläuft, bekommt man ein Anschreiben. Selbst wenn man eine Verlängerung vergisst, wird dann noch einmal darauf hingewiesen. Was passiert mit den Gebeinen der Verstorbenen? Die sterblichen Überreste bleiben dann an der Stelle des aufgelassenen Grabes, jedoch werden darüber andere Leichen in einem neuen Grab gebettet.

Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder lassen die Angehörigen das Nutzungsrecht erneuern, oder das Grab wird aufgelöst.

Bei einer Grabauflösung wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.

So löst man in Österreich ein Grab auf

Will man ein Grab auflösen, müssen die Hinterbliebenen mit der zuständigen Gemeinde oder Kirche sprechen. Danach kontaktiert man einen Steinmetz und vergibt den Auftrag, um das Grab abräumen und einebnen zu lassen.

Ein Grab abräumen

Bei einer Grabauflösung werden der Grabstein, die Einfassung, Grablaternen, Vasen und anderer Schmuck entfernt. Diese Gegenstände sind Eigentum der Hinterbliebenen und können von ihnen je nach Wunsch entsorgt oder mit nach Hause genommen werden. Auf manchen Friedhöfen müssen die Hinterbliebenen auch die Grabbepflanzung entfernen; manchmal ist dies auch die Aufgabe der Friedhofsgärtnerei.

Ein Grab einebnen lassen

Ist das Grab vollständig abgeräumt, wird es von Mitarbeitern des Friedhofs oder von der beauftragten Friedhofsgärtnerei eingeebnet. Nachdem die Erde nach der Einebnung einige Zeit ruht, um absinken zu können, kann das Grab später wieder neu belegt und eine Trauerstätte für eine andere Familie werden.. Die Grabstätte ist somit aufgelöst.

Die Kosten für die Auflösung des Grabes müssen die Grabinhaber bezahlen. Je nach Größe und Fundament des Grabes können sich die Kosten auf bis zu 500€ belaufen.

Gräber lassen sich individuell bepflanzen

Vorzeitige Grabauflösung

Unter gewissen Umständen können Angehörige auch vor Ablauf der Ruhezeit eine Grabauflösung bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Je nach Friedhofssatzung darf diese bis zu zwei Jahre vor Ablauf der Ruhezeit erfolgen. Dies kann genehmigt werden, wenn es niemanden gibt, der das Grab pflegt. So wird ein Verwildern des Grabes verhindert. Die Kosten einer vorzeitigen Grabauflösung müssen von den Angehörigen getragen werden.

Umbettung

Manchmal werden Verstorbene in ein neues Grab verlegt. Hierfür muss die bestehende Grabstelle geöffnet und der Sarg oder die Urne in ein neues Grab verbracht werden. Dies nennt man Umbettung.

Wenn keine sterblichen Überreste weiterer Verstorbener in der Grabstätte verbleiben, gilt das Grab mit der Umbettung als aufgelöst.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Grabauflösung

Quellen

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