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Todesfall in Österreich: Überblick über die wichtigsten nächsten Schritte

Unmittelbarer Todesfall - Was ist zu tun?

Obwohl ein eingetretener Todesfall eine enorm große emotionale Belastung für die Hinterbliebenen darstellt, müssen schon in den ersten Stunden nach dem Sterbefall wichtige Schritte unternommen werden. Vor allem, wenn ein Todesfall unerwartet eintritt, sind die Angehörigen mit der Situation oftmals heillos überfordert und wissen nicht, wie sie die nächste Zeit bewältigen sollen. 

Doch was ist bei einem Todesfall in Österreich zu tun? Bestattungsinfo.at fungiert als Online Bestattung sowie als Anlaufstelle um eine Bestattung schnell und bequem online zu planen und Fixpreis Angebot von geprüften Bestatter österreichweit zu erhalten bei dem Todesfall und bietet Ihnen weiters eine Checkliste für den Todesfall, an der Sie sich orientieren können. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie direkt nach dem Eintritt eines Todesfalls unternehmen müssen – je nachdem, wo eine Person verstirbt.

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Angehöriger verstirbt Zuhause

Zuhause im Kreise der Familie zu versterben, wünschen sich viele alte und kranke Menschen. Wenn ein Todesfall nun eintritt und ein Angehöriger zuhause verstirbt, treten wichtige nächste Schritte ein. Zunächst muss umgehend der zuständige Hausarzt informiert werden. Für den Fall, dass Wochenende ist, kann man natürlich auch den Notarzt kontaktieren. Zunächst nimmt der Arzt eine Leichenschau vor und stellt dann den Tod offiziell fest. 

Im Anschluss daran kommt es zur Ausstellung des Totenscheins. Nach Ausstellung des Totenscheins, ist es an der Zeit, uns - die Bestattung Benu - zu informieren. Wir kümmern uns um die Abholung des Leichnams für die Beisetzung beziehungsweise um die Vorbereitung der Bestattung.

Angehöriger verstirbt im Krankenhaus

Für den Fall, dass ein Mensch im Krankenhaus verstirbt, geschieht die offizielle Feststellung des Todes durch die anwesenden Ärzte. Daraufhin stellen die dafür zuständigen Behörden den Totenschein aus. Die Leitung des Krankenhauses ist verpflichtet, den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen und den Totenschein an dieses weiterzuleiten. Diese Aufgabe kann allerdings auch der Bestatter übernehmen. 

Selbstverständlich werden die nahen Angehörigen umgehend über den Todesfall informiert, die den Verstorbenen auf Wunsch sehen und dessen persönliche Sachen abholen können. Als Angehöriger sollten Sie jetzt uns informieren, um die Beerdigung zu planen. So können frühzeitig alle weiteren Schritte in die Wege geleitet und der Ablauf der Bestattung werden.

Angehöriger verstirbt im Pflegeheim

Auch beim Eintreten des Todes im Pflegeheim muss man zunächst den Tod feststellen. Diese Aufgabe übernehmen anwesende Ärzte. Auch hier werden die Angehörigen natürlich zeitnah informiert. Verträge mit Alten- und Pflegeheimen werden mit dem Eintreten des Todes automatisch aufgehoben. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass die Hinterbliebenen keine weiteren Kosten tragen müssen. 

Bereits bezahlte Leistungen werden sogar anteilig zurückerstattet. Wie lange die Aufbewahrung der privaten Habseligkeiten des Verstorbenen im Heim andauert und wann genau die Abholung erfolgt, sollten Sie mit der jeweiligen Einrichtung zeitnah besprechen. Nehmen Sie auch hier zeitnah Kontakt zu uns auf.

Angehöriger verstirbt im Pensionistenheim

Hier verhält es sich ähnlich wie beim Eintritt des Todes im Krankenhaus oder Pflegeheim: Ein zuständiger Arzt kümmert sich um die Totenbeschau und die Feststellung des Todes. Auch hier übernimmt das Standesamt von der jeweiligen Institution die Anzeige des Todesfalls. Außerdem informiert man umgehend die Angehörigen, sollten sie nicht ohnehin dagewesen sein, um den Verstorbenen auf seinem letzten Weg zu begleiten. 

Besprechen Sie am besten auch hier frühzeitig mit uns das weitere Vorgehen hinsichtlich der Beerdigung. Informieren Sie uns unbedingt, ob der Verstorbene eine Bestattungsverfügung errichtet hat und über eine Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherung oder eine sonstige Vorsorge für den Todesfall verfügt.

Angehöriger verstirbt in der Öffentlichkeit

Für den Fall, dass ein Angehöriger in der Öffentlichkeit verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen Nachricht von der zuständigen Sicherheitsbehörde. Sollten Sie selbst beim Eintritt des Todes anwesend sein, verständigen Sie sofort den Notruf. Es ist empfehlenswert, schnellstmöglich Kontakt zu einem Bestatter aufzunehmen, um die Beerdigung zu planen. 

An öffentlichen Orten Verstorbene werden zunächst in die örtliche Leichenhalle gebracht, von wo aus der Bestatter sie abholen kann. Nur, wenn eine Anordnung einer Obduktion erfolgt, weil die Todesursache unklar ist, kann die Freigabe der Leiche noch ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen.

Angehöriger verstirbt im Ausland

Wenn ein österreichischer Staatsbürger im Ausland verstirbt, so kommt es zunächst einmal zur offiziellen Feststellung des Todes sowie zur Ermittlung der Todesursache. Im Anschluss stellt die zuständige Behörde eine Sterbeurkunde aus. In einem nächsten Schritt informiert man die österreichische Botschaft, die sich auf den Wunsch der Angehörigen mit einem lokalen Bestattungsinstitut um die Überführung nach Österreich kümmert. 

Auch in diesem Fall sind wir von der Bestattung Benu vom ersten Moment an für Sie da.

Wichtige Behördenwege in den ersten Stunden nach einem Todesfall

In den ersten Stunden nach dem Todesfall müssen Sie den Arzt rufen, um den Totenschein ausstellen zu lassen. Im Anschluss können Sie sich sofort um einen passenden Bestatter kümmern. Hierzu müssen Sie bestimmte Unterlagen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde usw.) zusammensuchen. 

Denken Sie auch daran, alle anderen Angehörigen zu benachrichtigen. Im Übrigen muss man die Sterbegeldversicherungen oftmals in den ersten 36 Stunden über den Todesfall informieren. Nach spätestens 72 Stunden muss die Beantragung der Sterbeurkunde erfolgen sowie die Kontaktaufnahme zur Rentenversicherung und zur Krankenkasse. Auch der Arbeitgeber sollte über das Ereignis Bescheid wissen. 

Unsere Leistungen:

  • Überführung des Leichnams
  • Transport zum Bestattungsinstitut
  • zur Gerichtsmedizin, zum Friedhof
  • hygienische Totenversorgung
  • Einbettung in den Sarg
  • Aufbahrung (falls gewünscht)
  • Hilfe bei der Auswahl von Begräbnisart, Sarg, Urne, und Grabstätte
  • Planung der Traueranzeige und Trauerfeier
  • Bestellung von Träger, Priester und Trauerredner
  • Organisation von Grabschmuck, Trauermusik, Blumengebinde, Leichenschmaus
  • Übernahme von Behördenwegen
  • Sammeln nötiger Unterlagen
  • Meldung und Beurkundung beim zuständigen Standesamt
  • Abmeldung bei Krankenkasse, Pensionsversicherung
  • Beantragung von Überbrückungsgeld
  • Hilfe bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen aus der Sterbekasse
Kostenlose Beratung im Trauerfall - 24h erreichbar

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