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Totenbeschau in Österreich – Infos, Dokumente und Ablauf

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Redaktion

Verfasst von Redaktion

28. Februar 2023Lesezeit: 5 Minuten

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Inhaltsverzeichnis

In Österreich ist die Totenbeschau bei Verstorbenen gesetzlich vorgeschrieben. Demnach sind die Angehörigen bei einem Sterbefall dazu verpflichtet, umgehend einen Arzt / eine Ärztin zu verständigen. Dieser beziehungsweise diese hat dann die Aufgabe, im Rahmen der Totenbeschau offiziell den Tod festzustellen.

Doch warum wird eine Totenbeschau in Österreich eigentlich durchgeführt? Welche Dokumente werden für eine Totenbeschau benötigt? Und was ist, wenn die Todesursache bei der Totenbeschau nicht geklärt werden kann? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Totenbeschau werden wir im Folgenden für Sie klären.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Totenbeschau wird auch Leichenschau genannt und ist in Österreich bei jedem Todesfall gesetzlich vorgeschrieben.
  • Üblicherweise ist der zuständige Totenbeschauarzt immer der jeweilige Gemeindearzt.
  • Die Angehörigen und auch alle anderen Personen, die einen Verstorbenen vorfinden, sind dazu verpflichtet, einen Arzt zu rufen.
  • Bis der Arzt eintrifft, dürfen an dem Leichnam keine Veränderungen vorgenommen werden.
  • Die Leichenschau dient der Feststellung des Todes und der Todesumstände. Kann der Totenbeschauarzt die Todesursache während der Totenbeschau nicht feststellen, kann er eine Obduktion anordnen.

Was ist eine Totenbeschau?

Die Totenbeschau wird auch Leichenschau genannt und dient der offiziellen Feststellung des Todes eines Menschen. Außerdem werden im Rahmen des Todesfall und  einer Leichenschau die Ursachen des Todes geklärt. Wichtig ist, dass am Verstorbenen bis zum Eintreffen des Arztes keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Angehörigen müssen also nach dem Eintritt des Todes oder auch schon vorher umgehend einen Arzt anrufen und dann auf dessen Eintreffen warten.

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Wann wird die Totenbeschau durchgeführt?

In Österreich muss eine Totenbeschau zwingend innerhalb der ersten 24 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Angehörige müssen den Arzt sofort nach Auffinden des Verstorbenen verständigen. Dieser wird sich dann so schnell wie möglich um die Durchführung der Leichenschau kümmern.

Was wird im Rahmen einer Leichenschau untersucht?

Eine Leichenschau wird aus verschiedenen Gründen durchgeführt.

  1. Es wird untersucht, ob die Todeszeichen (Signum mortis) an der Leiche sichtbar sind.
  2. Der Todeszeitpunkt wird so exakt wie möglich bestimmt.
  3. Ebenso hat der Arzt die Aufgabe, die Todesursache zu bestimmen.
  4. Es wird festgestellt, ob ein Verdacht auf Fremdeinwirkung vorliegt oder der Todesfall auf natürliche Weise eingetreten ist.

Ist die Totenbeschau beendet, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder gibt der Arzt die Leiche zur Bestattung frei. In diesem Fall kann sie vom Bestatter abgeholt, ins Bestattungsunternehmen überführt und für die Kremierung, Aufbahrung oder Beisetzung vorbereitet werden. Oder der Arzt ordnet weitere Maßnahmen an.

Obduktion

Kann der Arzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen, liegt es in seinem Ermessen, eine Obduktion anzuordnen. In diesem Fall muss der Leichnam in die Gerichtsmedizin überführt werden und wird erst nach der Obduktion zur Bestattung freigegeben.

Wer nimmt die Totenbeschau vor?

Die Totenbeschau wird immer von einem Arzt vorgenommen. Der zuständige Totenbeschauarzt ist üblicherweise immer der jeweilige Gemeindearzt. Obwohl Todesfälle in Österreich immer in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde fallen, sind die Landesgesetze hierzu nicht einheitlich. Beim Gemeindeamt erhalten Sie genauere Informationen zu den unterschiedlichen Verfahrensweisen und Fristen bezüglich der Leichenschau.

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Wer veranlasst die Totenbeschau?

Die Totenbeschau muss grundsätzlich immer von der Person veranlasst werden, die einen Leichnam auffindet. Eine gesetzliche Pflicht zur Anzeige des Todes besteht neben Angehörigen also auch für Mitbewohner, Pfleger und alle anderen Menschen, die einen Verstorbenen finden.

Zweite Totenbeschau

Vor einer Kremation ist eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird immer direkt im Krematorium von einem befugten Arzt oder einer anderen berechtigten Person vorgenommen. Ohne zweite Leichenschau darf der Leichnam nicht zur Kremierung freigegeben werden.

Welche Dokumente werden für die Totenbeschau benötigt?

Der Totenbeschauarzt benötigt einen ärztlichen Behandlungsschein, um die Leichenschau durchführen zu dürfen. Diesen erhält er üblicherweise von dem behandelnden Arzt. Allerdings ist es auch möglich, den Behandlungsschein zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen, weil er nicht immer direkt beim Beginn der Totebenschau zur Verfügung steht.

Welche Dokumente werden im Rahmen der Totenbeschau ausgestellt?

  • Der Totenbeschauarzt stellt zum einen das Formular zur „Anzeige des Todes“ aus, was auch die Todesbescheinigung beinhaltet. Diese Dokumente benötigen die Angehörigen zur Beantragung der Sterbeurkunde.
  • Zum anderen erhalten die Angehörigen vom Totenbeschauarzt den sogenannten Leichenbegleitschein.

Beachten Sie, dass die genannten Dokumente nur vom Totenbeschauarzt ausgestellt werden, wenn dieser die Todesursache eindeutig feststellen kann. Ist dies nicht möglich, werden die Dokumente erst nach der erfolgten Obduktion ausgestellt.

 

Weitere Informationen auf Bestattungsinfo.at

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