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Sonderurlaub bei einem Todesfall in Österreich – Anspruch, Dauer & Gründe

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Redaktion

Verfasst von Redaktion

28. Februar 2023Lesezeit: 5 Minuten

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Inhaltsverzeichnis

Verstirbt ein naher Angehöriger, ist das für die Hinterbliebenen immer emotional belastend. Hinzu kommen die Vorbereitungen für die Beisetzung, die Trauerfeier und die Organisation des Leichenschmauses.

Um die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, gewähren viele Arbeitgeber Betroffenen einen Sonderurlaub im Todesfall. Doch wann genau hat man Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Wie lange dauert der Sonderurlaub im Todesfall? Und wann habe ich überhaupt Anspruch darauf? Über diese und weitere Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall möchten wir Sie im Folgenden informieren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderurlaub im Todesfall wird meist gewährt, wenn Verwandte ersten Grades versterben.
  • Üblicherweise beträgt der Sonderurlaub im Todesfall mindestens zwei Tage.
  • Der Lohn bzw. das Gehalt werden während des Sonderurlaubs im Todesfall ganz normal fortgezahlt.
  • Sonderurlaub wird nicht nur im Todesfall, sondern beispielsweise auch bei der Geburt des eigenen Kindes oder der eigenen Hochzeit gewährt.
  • Fragen Sie in Ihrem Betrieb nach, ob zur Beantragung von Sonderurlaub ein spezielles Verfahren nötig ist.

Was versteht man unter Sonderurlaub im Todesfall?

Mit Sonderurlaub im Todesfall ist die temporäre Befreiung von der Arbeitspflicht wegen außergewöhnlicher Umstände gemeint. Üblicherweise wird der Lohn während des Sonderurlaubs im Todesfall fortgezahlt.

Wann besteht Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Ob Ihnen beim Tod eines Angehörigen Sonderurlaub zusteht, hängt von dem Verwandtschaftsgrad ab. Meist wird Sonderurlaub im Todesfall nur gewährt, wenn es sich beim Verstorbenen um einen Verwandten ersten Grades handelt. Beim Todesfall eines Angehörigen zweiten Grades steht Ihnen meist kein Sonderurlaub zu.

Todesfall Sonderurlaub
Ehepartner
Ehepartnerin
Ja, weil erster Verwandtschaftsgrad
Kind Ja, weil erster Verwandtschaftsgrad
Elternteil Ja, weil erster Verwandtschaftsgrad
Großelternteil Nein, weil zweiter Verwandtschaftsgrad
Schwiegerelternteil Nein, weil zweiter Verwandtschaftsgrad

Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall

Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Verwandtschaftsgrad
  • Länge der Betriebszugehörigkeit
  • Kulanz des Arbeitgebers

Üblicherweise beträgt die Dauer eines Sonderurlaubs im Todesfall mindestens 2 Tage. Bei kurzer Betriebszugehörigkeit wird manchmal auch nur ein Tag und bei besonders langer Betriebszugehörigkeit zwischen 7 und 14 Tagen Sonderurlaub gewährt.

Gründe für Sonderurlaub

Der wichtigste Grund für Sonderurlaub im Todesfall ist die Entlastung der betroffenen Angehörigen, die neben Gesprächen mit dem Bestatter und der Planung der Beerdigung auch verschiedene bürokratische Angelegenheiten zu erledigen haben.

Allerdings haben Arbeitnehmer nicht nur im Sterbefall Anspruch auf Sonderurlaub. Weitere Gründe für Sonderurlaub sind beispielsweise die Geburt des eigenen Kindes, die eigene Verehelichung oder auch beispielsweise die Goldene Hochzeit der eigenen Eltern.

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Beantragung von Sonderurlaub im Todesfall

Für die Beantragung von Sonderurlaub ist meist kein spezielles Verfahren nötig. Üblicherweise wird ein Sonderurlaub im Todesfall so beantragt, wie auch ein gewöhnlicher Urlaub im jeweiligen Unternehmen beantragt wird. Fragen Sie zur Sicherheit aber besser nach, ob es zur Beantragung von Sonderurlaub im Todesfall in Ihrem Unternehmen bzw. Betrieb ein gesondertes Verfahren gibt.

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